Diagnose der Zöliakie (Glutenunverträglichkeit)

Viele Menschen leiden unter Bauchschmerzen und Durchfall. Wer häufig mit diesen Beschwerden zu kämpfen hat, sollte die Symptome unbedingt ernst nehmen und zum Arzt gehen. Die Diagnose Zöliakie kann nur ein Arzt stellen. Auf keinen Fall dürfen Betroffene auf Verdacht selbstständig die Ernährung umstellen, wenn keine gesicherte Diagnose vorliegt. Dies kann ihnen mehr schaden als nutzen.

Bluttest bei Verdacht auf Glutenunverträglichkeit

Der erste Schritt des Arztes bei Verdacht auf Zöliakie ist ein Bluttest. Wer seine Ernährung schon vor der Blutabnahme auf Verdacht umgestellt hat, erhält ein verfälschtes Ergebnis. Möglicherweise liegen die Antikörper im Blut dann unterhalb der Bestimmungs­schwelle. In diesem Fall hat der Arzt keine Chance, die korrekte Diagnose zu stellen.
Liefert der Bluttest typische Antikörper (Gewebs-Transglutaminase-IgA-Antikörper oder Endomysium-IgA-Antikörper) in erhöhter Konzentration, wird der Dünndarm biopsiert.

Zweiter Schritt zur Erkennung von Zöliakie: die Dünndarmbiopsie

Die Biopsie erfolgt mittels Magenspiegelung. Ein kleines Stück der Dünndarm­schleimhaut wird herausgestanzt und mikroskopisch untersucht. Diese mikroskopischen Bilder zeigen klar, ob der Dünndarm entzündet ist und die Darmzotten zurückgebildet sind – je nach Grad der Schädigung der Darmzotten werden diese gemäß sogenannter Marsh-Kriterien klassifiziert. Der Pathologe Michael N. Marsh hat diese Kategorien festgelegt. Sie reichen von Marsh Typ 0 (keinerlei Auffälligkeiten) bis zu Marsh Typ 3c, einer komplett abgeflachten Schleimhautoberfläche.

Auch hier gilt: Bis zum Zeitpunkt der Biopsie müssen Betroffene sich unbedingt auch glutenhaltig ernähren. Die Dünndarmschleimhaut baut sich in den meisten Fällen zügig wieder auf. Der Pathologe wird bei einem Zöliakie-Patienten, der sich bereits glutenfrei ernährt, möglicherweise keinen Nachweis der kaputten Darmwand liefern können.

Unnötige Diagnoseverfahren bei Zöliakie

Kindern wird die Biopsie in Ausnahmefällen erspart, wenn das Erscheinungsbild und die Symptome eindeutig sind und die spezifischen Antikörper mindestens das 10-fache des oberen Grenzwerts betragen.

Ein Gentest kann eine Zöliakie nicht bestimmen, nur ausschließen: Wer unter Zöliakie leidet, besitzt eine bestimmte Genvariante, HLA-DQ2 oder HLA-DQ8. Diese Genvariante haben außer den Zöliakern aber rund 25 Prozent der Bevölkerung. Ein Gentest kann also zwar das Ergebnis bringen, dass ein Patient HLA-DQ2- oder HLA-DQ8-Träger ist und damit die genetische Voraussetzung hat, an Zöliakie zu erkranken. Ein solches Ergebnis sagt aber nichts darüber aus, ob der Betroffene tatsächlich an Zöliakie erkrankt ist. Umgekehrt bedeutet dies aber, dass ein Gentest eine Zöliakie sehr wohl ausschließen kann: Nämlich, wenn er zeigt, dass der Patient weder HLA-DQ2 noch HLA-DQ8 trägt. Dann sind die genetischen Voraussetzungen für eine Zöliakie (Glutenintoleranz) nicht gegeben.

Unzuverlässige Diagnose­verfahren sind Schnelltests, die bei Verdacht auf Nahrungsmittel­unverträglich­keiten Klarheit verschaffen sollen, sowie Speichel- und Stuhltests.

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